18.11.2019

Was ist AÜG?

AÜG ist die Abkürzung für Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Seit dem 01.04.2017 gibt es ein neues AÜG, welches auch für Messe- und Eventpersonal gilt. Es beinhaltet, dass Event- und Messepersonal wie Promoter/innen, Hostessen, Hosts und Servicekräfte zwingend als Arbeitnehmer angestellt werden müssen. Wer Personal auf Gewerbeschein in diesem Bereich beschäftigt, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Mittlerweile wird Event- und Messepersonal auf Gewerbeschein der Schwarzarbeit zugeordnet.

Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

Es ist in der Praxis sicher schwer vorstell- und umsetzbar, dass die Unternehmen extra Messe- und Eventpersonal einstellen. Schließlich wird das Personal nur kurzfristig meistens für ein paar Tage im Jahr benötigt. Zum Glück gibt es die Arbeitnehmerüberlassung mit dem AÜG. Personalagenturen für Messe und Events verborgen sozusagen die Arbeitnehmer an andere Unternehmen. Wichtige Punkte sind:

  • Verleihendes Unternehmen (Verleiher) muss über eine behördliche Erlaubnis verfügen.
  • Für Entleiher (Firmen, die sich Personal ausborgen) gibt es keine bestimmten Voraussetzungen.
  • Für das rechtmäßige Verleihen ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher notwendig.

Benötigt ein Unternehmen Messe- und Eventpersonal, wendet es sich an eine spezialisierte Personalagentur. Es wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem alle wichtigen Eckdaten zusammengefasst werden. Hat sich ein Unternehmen für bestimmte Mitarbeiter entschieden, werden diese zu dem entsprechenden Zeitpunkt tätig.

Firmen, die sich Personal von Personalagenturen organisieren, profitieren von einigen Vorteilen. Sie brauchen sich um keine Meldepflicht Gedanken machen. Sozialabgaben muss der Entleiher auch nicht zahlen. Es wird ein vereinbarter Betrag pro Stunde im Vertrag festgehalten, der zu bezahlen ist. Ein Stundennachweis ist zu führen. Die Verleiher-Firma hat die Aufgabe, die Mitarbeiter korrekt anzumelden und Sozialabgaben abzuführen. Für Entleiher ist es eine gute Option hinsichtlich der bedarfsgerechten Personalplanung. Zusätzlich sind die Personalkosten dank der rechtssicheren Anstellung über das AÜG kalkulierbar.

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